Der Turnverein besitzt ein eigenes Vereinsgelände im Wispertal mit Tennisplätzen, einer Spiel- und Grillwiese hinter dem Haus, sowie einem großen Parkplatz vor dem Haus.
Alles was man braucht
Im Vereinsheim stehen Umkleiden, Duschen, WCs und eine Küche, mit allem was man braucht, zur Verfügung. Der große Aufenthaltsraum im ersten Stock stellt dabei den Hauptraum des Hauses dar, mit Theke, Zapfsäule, TV und Tischen. Umrahmt wird dieser durch eine Terrasse zu den Tennisplätzen und der Wisper.
Während der Tennissaison ist rund um das Vereinsheim immer etwas los.
Schaut doch einfach mal vorbei.
Unsere Mitglieder können das Vereinsheim unter Beachtung der untenstehenden Hausordnung auch für private Zwecke mieten.
Hausordnung Vereinsheim
Hausordnung zur Vermietung des Vereinsheim
(Aufenthaltsraum inkl. Küche und Theke sowie Toiletten)
an Mitglieder des Vereins für private Feierlichkeiten.
- Die Vermietung erfolgt ausschließlich an Vereinsmitglieder. Die Mitgliedschaft muss zur Zeit der Beantragung mindestens 6 Monate bestanden haben. Der Mieter muss das 21. Lebensjahr vollendet haben. Der Mieter muss zum Zeitpunkt seiner Veranstaltung anwesend sein.
- Private Feierlichkeiten sind mindestens eine Woche vorher beim Vorstand oder einer von Vorstand beauftragten Person zu beantragen. (Beauftragte Person siehe Infokasten Vereinsheim)
- Eine Vermietung erfolgt ausschließlich für persönliche Feierlichkeiten. Die Untervermietung an Dritte wird ausdrücklich verboten.
- Der Anlass ist bei der Vermietung anzugeben. Über den Antrag entscheidet der Vorstand.
- Für die Nutzung der Räumlichkeiten wird ein Entgelt von 120,00 € inkl. Mehrwertsteuer pro Tag erhoben. Der Betrag ist bis spätestens zum letzten Werktag vor der geplanten Veranstaltung auf das Konto des Vereins einzuzahlen. Die Schlüsselübergabe erfolgt nur nach Vorlage des entsprechenden Einzahlungsbeleges.
- Für die Dauer der Veranstaltung ist eine Kaution in Höhe von 200,00 € zu hinterlegen. Dies erfolgt in bar bei Schlüsselübergabe. Die Rückzahlung erfolgt ebenfalls in bar nach Schlüsselrückgabe.
- Entstandene Schäden sind bei der Rückgabe selbstständig anzuzeigen. Für entstandene Schäden haftet der Mieter.
- Bei Verlust des Schlüssels ist ein Austausch der gesamten Schließanlage notwendig. Die Kosten dafür trägt der Mieter.
- Das Mitglied haftet für eine bestimmungsgemäße Nutzung der ihm überlassenen Räumlichkeiten. Dazu zählen Aufenthaltsraum inkl. Küche und Theke, Toiletten und die Grünfläche hinter dem Haus. Nicht gestattet sind die Nutzung der Duschen und der Tennisplätze. Ebenso ist ein Übernachten in den Räumlichkeiten nicht erlaubt.
- Zum Anbringen von Dekorationsmaterial sind nur die vorhandenen Befestigungsmöglichkeiten zu nutzen. Ein zusätzliches Einschlagen von Nägeln oder das Bohren von Löchern für andere Befestigungselemente ist nicht gestattet.
- Die gemieteten Räumlichkeiten sind spätestens bis 13:00 Uhr des nächsten Tages gereinigt zu übergeben (spätere Rückgabe ist vorher zu klären). Der Aufenthaltsraum, die Küche sowie die sanitären Anlagen sind feucht aufzuwischen. Sollten die Räumlichkeiten nicht ordnungsgemäß hinterlassen worden sein, werden die Reinigungskosten (Beauftragung erfolgt durch den Turnverein) nach Aufwand berechnet und von der Kaution einbehalten.
- Der bei den Feierlichkeiten entstandene Müll ist vom Mieter zu sammeln und selbst zu entsorgen. Eine Nutzung der vereinseigenen Mülltonnen ist nicht gestattet.
- Es gilt ein absolutes Rauchverbot im kompletten Gebäude, auch für E-Zigaretten und Wasserpfeifen.
- Aufgrund der COVID-19 Pandemie ist der Mieter verpflichtet, die zum Zeitpunkt der Vermietung geltenden Coronabestimmungen sowie Kontakt- und Hygienevorschriften des Landes Hessen einzuhalten. Der Vermieter übernimmt keine Verantwortung für coronabedingte Gesundheitsschäden, die während der Nutzung des TV-Vereinsheims entstanden sind.
Lorch, den 27.01.2023
Der Vorstand