Turnverein Lorch am Rhein

Turnverein Lorch am Rhein

Werde Mitglied

Wie werde ich Mitglied?

Lies als erstes unsere Beitragsordnung durch.

Damit es zu keinen Missverständnissen kommen solltest du die Beitragsordnung mal durchgelesen haben, vor allem falls du auch Tennis spielen möchtest.

Drucke dann unsere Beitrittserklärung aus.

Wir brauche leider deine Unterschrift für das SEPA-Mandat, daher musst du die Beitrittserklärung ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben.

Gebe die unterschriebene Beitrittserklärung ab.

Zum Schluss kannst du die unterschriebene Beitrittserklärung entweder bei einem Übungsleiter abgeben oder an folgende Adresse schicken:

Turnverein 1888 e. V. Lorch
Postfach 1172
65389 Lorch/Rhein

Kann ich das Angebot des Turnvereins erst testen, bevor ich mich für eine Mitgliedschaft entscheide?

Ja!
Du kannst in jeder Gruppe gerne erstmal zum Schnuppern vorbeischauen und so testen, ob dir unser Angebot gefällt.

Bei unseren Workshops musst du allerdings die Laufzeiten beachten.

Prinzipiell ist es eine gute Idee den jeweiligen Übungsleiter vorher schon mal zu informieren. So kann sich der Übungsleiter auf dich, als zusätzlichen Teilnehmer, einstellen und sich gegebenenfalls auch noch Zeit für ein Gespräch mit dir einplanen.

Genügt eine E-Mail um die Mitgliedschaft zu beantragen?

Nein!
Eine E-Mail reicht leider nicht aus.

Du musst unsere Beitrittserklaerung vollständig ausfüllen und an unser Postfach schicken:

Postfach 1172
65389 Lorch

oder an einen unserer Übungsleiter mit der Bitte um Weiterleitung an den Vorstand abgeben.

Für die Anerkennung der Willenserklärung, Mitglied des TV zu werden, sowie für das SEPA Lastschriftverfahren zum Einzug des Mitgliedsbeitrag, benötigen wir eine Unterschrift. Daher reichen hier E-Mails leider nicht aus

Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es?

Du kannst den Beitrag bequem jährlich oder halbjährlich per Lastschrift begleichen.

Zahlungstermine sind:
Jahreszahler: 15. Januar
Halbjahreszahler: 01. Januar und 01. Juli

Wie muss ich bei Adress- oder Kontoänderungen vorgehen?

Änderungen bei der Bankverbindung, Anschrift o. ä. sind unbedingt dem Vorstand mitzuteilen:

Postfach 1172
65389 Lorch

oder kontaktiere unsere Beauftragte für die Mitgliederverwaltung

Wie und wann kann ich die Mitgliedschaft kündigen
Die Kündigung der Mitgliedschaft ist schriftlich beim Vorstand einzureichen.

Postfach 1172
65389 Lorch

Die Kündigungsfrist beträgt hierbei 6 Wochen zum Schluss eines Jahres!

Habe ich Anspruch auf Rückerstattung wenn Sportstunden ausfallen?

Nein!

Wir sind ein ehrenamtlicher Sportverein und kein gewerbliches Fitnessstudio. Mit Beitritt in den Verein wirst du Vereinsmitglied aber erwirbst keine Garantie auf bestimmte Leistungen. Wenn eine Sportstunde mehrfach ausfallen muss, tut uns das leid, aber theoretisch könntest du selbst überlegen, ob du den oder die Übungsleiterin in diesem Zeitraum vertreten willst.

Eine Ausnahme sind unsere Workshops, die von Hauptamtlichen Übungsleitern geführt werden und einen extra Beitrag erfordern. Sollten hier mehrere Stunden ausfallen, kümmern wir uns um eine Rückerstattung.

Ich kann mir die Mitgliedschaft nicht leisten, gibt es eine Möglichkeit auf Unterstützung?

In sozialen Härtefällen ist es möglich einen Antrag auf Unterstützung bei der Stadt Lorch zu beantragen. Wende dich daher bitte erst an die Stadt und melde dich bei erfolgreichem Antrag wieder bei uns.